Mit Petitions-ID 115422 beim Bundestag erfasst.
Seit Beginn des Monats August 2020, erscheint der neue, frei, seriöse und investigative presseblog "RavensburgerSpectrum" online im Internet.
Neben aktuellen Meldungen aus Ravensburg, gibt es auch solche aus dem gesamten Bundesgebiet, au Europa und der ganzen Welt. Weitere Sparten sind "Das Wort zum Sonntag", eine Jugendseite, besondere Themen, Umwelt, Sport usw.
Aktuelle Nachrichten aus Ravensburg
Ravensburger Nachrichten
News aus Ravensburg
Der allgemeine Gleichheitssatz ist einschlägig in Fällen der Gleich- oder Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder vonPersonen(gruppen). Ungleichbehandlung liegt vor, wenn die öffentliche Gewalt miteinander vergleichbare Fälle nach unterschiedlichen Grundsätzen behandelt.
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Das Bundesverfassungsgericht arbeitete im „Arbeitslosenhilfeurteil“ vom 17. November 1992[6] heraus:
Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, dass eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (beide Gruppen sind.nicht vom volk gewählt, obwohl ganz normale Bürger zu beiden gehören) Die rechtliche Unterscheidung muss also in sachlichen Unterschieden eine ausreichende Stütze finden.
Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung erfolgt der neueren Rechtsprechung zufolge nach unterschiedlichen Kriterien, je nachdem ob es sich um die schlichte Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder um die Ungleichbehandlung von Personen oder von Personengruppen handelt.
In jedem Fall muss es einen „sachlichen Grund“ für die Ungleichbehandlung geben. Die neuere Rechtsprechung differenziert aber weitgehend nach der Art der Ungleichbehandlung: Es werden unterschiedliche Kriterien herangezogen, je nachdem ob es sich um eine schlichte Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder von Personen nach „personenbezogenen Kriterien“ handelt.
Bei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art.
Der Staat darf nicht willkürlich (schon das Losverfahre ist ein willkürlicher Akt) wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.
So ist es willkürlich, wenn die Behörde bei der Anwendung einer Norm von selbst gesetzten Entscheidungskriterien (dito) aus der Vergangenheit in einem Einzelfall abrücken will. Die Verwaltungspraxis der Vergangenheit bei der Ausfüllung von Handlungsspielräumen (Ermessen) bindet die Verwaltung auch für die Zukunft. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz resultiert für den einzelnen Bürger ein Anspruch auf gleiche Behandlungsweise gemäß diesen Entscheidungskriterien. Sein Fall darf nicht anders gehandhabt werden als der bzw. die vorherigen Fälle.
Selbstbindung der Verwaltung[
Besteht für die staatliche Verwaltung ein Ermessensspielraum oder ein Beurteilungsspielraum, so erstreckt sich der Gleichheitssatz auf die sogenannteSelbstbindung der Verwaltung. Eine Behörde muss demnach, soweit sich eine Verwaltungspraxis gebildet hat, tatsächlich gleiche Fälle auch rechtlich gleich behandeln. Eine allgemeine Änderung der Verwaltungspraxis generell für die Zukunft bleibt dabei möglich.
Ungleichbehandlung von Personengruppen – „Neue Formel“
Bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen wendet das Bundesverfassungsgericht
Im Normalfall ist der allgemeine Gleichheitssatz nach allgemeiner Ansicht zwischen Privaten nicht anwendbar. So kann sich beispielsweise ein Mieter gegenüber dem Vermieter nicht auf Art. 3 Abs. 1 GG berufen, wenn er, wie der Nachbar, ein Haustier halten möchte, was ihm der Vermieter verweigert hat. Allgemein lässt sich sagen, dass die Grundrechte der Art. 1 bis Art. 19 GG Abwehrrechte der Bürger gegenüber der Staatsgewalt darstellen. Aus diesem Grund kann ein Bürger auch nur gegenüber der öffentlichen Hand Ansprüche aus diesen Artikeln erheben.
Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gibt es noch eine Reihe spezieller Gleichheitssätze, die vorrangig sind:
Ende 2019 kam in der EU das Losverfahren zur Sprache bei Vorbereitungen der Konferenz zur Zukunft Europas.
Belgien / Deutschsprachige Gemeinschaft – Karl-Heinz Lambertz hat, als Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen, auf das Losverfahren als „eine Möglichkeit“ für die Zukunftskonferenz
Deutschland / Baden-
Ich bitte um Beachtung, Korrektur, Berichterstattung und die Konsequenzen.
Mit großem Dank und Respekt für das Engagement und den finanziellen Aufwand und mit guten Grüßen an Sie alle,
Stefan Weinert
hier veröffentlicht mit Zustimmung des Verfassers
Liebe umweltbewusste und ganzheitlich denkende Mitstreiter*innen,
bereits vor genau einem halben Jahr, hatte ich den Verantwortlichen diesen Vorschlag, verbunden mit einer Petition, gemacht. Eine Antwort habe ich nie erhalten und auch die Presse hat sich geweigert, darüber zu berichten. Das ist halt so am Schussenpo ...
Nun mache ich als Gründer der "Bürgerhilfe Ravensburg" noch einmal den Versuch, Gehör zu erhalten, weil der Vorschlag eigentlich vernünftig ist, oder?
Bitte gebt/geben Sie, euer/Ihr Zeichen (sign-ature) für dieses Anliegen. Und bitte teilen und werben. Danke! Und bleibt, bleiben Sie GESUND!
Ravensburg, 2. August 2020
Ich hatte damals schon sehr intensiv mit seriösen Quellen recherchiert und fachliche Aufsätze "gewälzt" mit entsprechenden Gutachten gewälzt, die mich zu diesen Ergebnissen haben kommen lassen. Es gehört eigentlich nicht zu meinem öffentlichen Wortschatz: Das aber hier ist eine (BiF) "Bi-Frechheit" der Stadtverwaltung, eine DD (Doppeldreistigkeit) der Rapp-Administration. Zum einen, trotz fachlicher Hinweise eines nicht dummen Bürgers, trotz lediglich minus 3dB, [das sind max. minus 1 Prozent des jetzigen Lärms] trotz Untauglichkeit für LKW und Busse (!), trotz übermäßig hoher Kosten, den LOA zu verlegen, und zum anderen, die Bevölkerung mal so eben und nebenbei darüber zu informieren, dass es geschieht. Keine Chance für den Bürger W,, für den Bürger H., für die Bürger S. und viele andere demokratisch gesinnter Bürger, dagegen zu protestieren. Das - lieber Herr Hagn - ist die oberschwäbische Mafia, die uns seit Jahren aussaugt (Musikschule, MTG, Rathaus, Alte Post, Gymnasien - und der Stadtrat ist in seiner Mehrheit immer mit von der Partie.Und die Kommunalaufsicht, was macht eigentlich die, für uns Bürger sichtbar und nachvollziehbar??
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Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D
Schwäbische Zeitung
Kürzlich berichtete die Schwäbische über das Vorhaben der Stadtverwaltung,
sukzessive sämtliche Hauptverkehrsstrassen Ravensburgs mit dem
"lärmoptimierten Asphalt" (LOA
5D) zu belegen.
Schon in der Petition gegen die Einführung
von generellem Tempo 30 (957 Unterschriften), habe ich darauf
hingewiesen, dass der LOA 5D auf keinen Fall das geeignete Mittel zur
wirklichen Lärmreduzierung sein kann. Solange es den Molldietetunnel nicht
gibt, werden nicht nur PKW, sondern auch viele LKW (und Busse) über Ravensburgs
Strassen fahren. In einem fünfseitigen
Dokument, dass ich dem Herrn OB und dem Regierungspräsidenten diese Woche
zugesendet hatte, habe ich empirische Daten zum LOA 5D mit Quellenangabe
zusammengestellt. Diese
Recherche zeigt, dass der so gepriesene LOA 5D für LKW- und Busreifen
überhaupt nicht und für solche von PKW nur begrenzt tauglich ist. Zum Beispiel schwankt die
Lärmpegelsenkung (gleich ob PKW oder LKW) erheblich, weil der LOA 5D eine sehr heterogene (uneinheitliche)
Qualität hat. Es gibt auch keine Langzeiterfahrungen mit diesem Asphalt, und zu
dem ist der LOA 5D wesentlich teurer als
der herkömmliche. Es gibt noch andere Argumente gegen den LOA, die ich gerne
nachliefere. Es ist schon traurig und lässt den Bürger erschaudern, dass es Studenten (Tempo 30 – Studie) und ein einfacher Zeitungsleser sind, die mit
Mühen herausfinden, was die topbezahlten Herren in den Amtsstuben nicht herausfinden wollen, sondern
stattdessen Steuergelder sinnlos verpflastern. Wer vertritt hier eigentlich die
Interessen der Bürger? Die Bürgermeister gewiss nicht!
Stefan Weinert, Ravensburg,
Juni 2018
Gartenstrasse zwischen Frauentorkino
und Zeppelinstrasse isoliert sanieren? (SZ vom 14.10.19)
Servus,
ich reib' mir
schon gar nicht mehr die Augen und schüttle auch nicht mehr mit dem Kopf, wenn
ich so etwa lese. Wie war das noch, Herr Oberbürgermeister: Keine
Einzelaktionen (Verbot von Feuerwerken), sondern das Gesamte anpacken
(Klimakommission)!? Es ist erst ein zeitlicher Steinwurf her, wo in dem
Abschnitt "Frauentorkino/Zeppelinapotheke" eine Bushaltstelle
aufwändig saniert wurde, nicht aber der im Zeitungsartikel erwähnte
Strassenabschnitt gleich mit Abgesehen davon, dass ich grundsätzlich an
einem Sanierungsbedarf bereits in zehn Monaten zweifle, sollte man doch im
Rathaus nach des OB Devise mit der Sanierung warten, bis ein "Gesamtverkehrskonzept zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen
downtown Ravensburg" (GVKVÖB) erstellt ist und dann
implementiert werden kann.
Dazu gehören die a) gesamte Gartenstrasse (samt Grünstreifen dort, wo noch nicht
vorhanden), b)
Sanierung der Schussen-Georg-Karlstrasse(n) samt Fahrtichtungsänderungen c), Implementierung von Kreisverkehren, d) Gespinstmarkt als Fußgängerzone, e) verkehrsberuhigter Marienplatz (gesamt).
Dass die Stadtverwaltung trotz externer und interner Kritik an der Verlegung
des völlig ungeeigneten (dB), kurzlebigen (im Gegensatz zu dem normalen) und
viel zu teuren (Preis/Leistung) lärmoptimierten Asphalt - LOA (trotz der
Zuschüsse aus Stuttgart) festhält ist nur zu be-greifen, wenn man/frau weiß,
dass kompetenz in Rathaus nicht gerade groß geschrieben wird und kritik übrigens auch
nicht - vor allem, wenn sie von Solisten und "Querulanten" wie mir
kommt (siehe Petition "NO30", wo ich mich akribisch und tief
schürfend mit dem LOA beschäftigt und seine Untauglichkeit für Ravensburg
nachgewoiesen habe). Klar, dass die Bürgermeister in diesem speziellen Fall
auch nicht auf ihren internen Kritiker hören, denn dann ...Abgesehen davon
würden (Konjunktiv) - jedenfalls nach "Adam" Rapp - aus den 400.000
Euro, eine knappe Million Euro werden ... allerdings nicht, wenn der
Normalasphalt benutzt würde ...
Ich bitte daher die Fraktionen der Grünen, der BfR, der SPD und der FW, sich gegen diese Einzelaktion zu stellen und ein entsprechendes Votum
im Gemeinderat abzugeben. Sollten die 400.000 Euro haushälterisch nur für das
Jahr 2020 und nur für den Straßenbau zur Verfügung stehen, dann bitte ich,
diese Summe in die "Entschärfung der
Fünffachkreuzung am unteren Ende des Friedhofs" zu investieren. Diese "Einzelaktion" ist längst überfällig.
Mit
umweltfreundlichen Grüßen,
Stefan Weinert
Petition "PRO KREISEL"
Die eigentlich wirkliche Lösung für das Ravensburger Durchgangs-Verkehrsproblem (auch weil es den Molldietetunnel nicht geben wird), sind die Planung und Implementierung (Umsetzung) von Kreisverkehren an den Ravensburgern innerstädtischen Verkehrsknotenpunkten. Hamburg macht es in Sachen "Kreisverkehr" vor, andere Städte ziehen nach. Auch für Radfahrer und Fußgänger sind Kreisel kein Hindernis und sie sind möglich.
Sowohl die Lärmbelästigung, als auch die hohen Abgaswerte, werden durch ampel-freie „Strassenzusammenführungen“ (= Kreisel) am effizientesten bekämpft und sind erheblich unanfälliger für Verkehrsunfälle..
Deshalb fordern wir, die "Bürgerhilfe Ravensburg", und wir, die Unterzeichner/innen dieser Eingabe, gerichtet an die Stadtverwaltung Ravensburg, an den entscheidenden Knotenpunkten der Ravensburger Durchgangsstraßen [Ziegelstraße, Karlstraße, Schussenstraße, Wilhelmstraße] die Abschaffung der Ampelkreuzungen und stattdessen dort die Installierungen und Implementierung von Kreisverkehren.
Weitere Informationen 01
Es ist wesentlich effektiver und effizienter, wenn z. B. für die Verkehrsader "Ziegel-, Karl-, Schussen-, Garten- und Wilhelmstrasse" (also vom Untertor bis Obertor) an den entsprechenden Knoten jeweils ein Kreisverkehr eingeführt wird. Die Vorteile sind nicht zu übersehen: Der Verkehr verlangsamt sich automatisch, ist aber gleichbleibend flüssig. "Stopp und Go" werden zur Ausnahme, und es kommt zu signifikant weniger Emissionen in Sachen Abgase und Lärm . Empirisch erwiesen ist auch, dass Kreisverkehre wesentlich weniger Unfälle verursachen, als Kreuzungen mit vielen Ampeln.
Eine weitere flankierende Maßnahme, die Innenstadt von Lärm und NO zu entlasten, wäre die parallele Umlenkung des Verkehrs (in beide Richtungen) über die Tangente Jahn/Georgstrasse.
Der teure (190.000 Euro) Verkehrslenkungscomputer und sein Bedienungspersonal (80.000 Euro im Jahr) würden obsolet .
Weitere Informationen 02
Der Brautwiesenplatz in Görlitz (1899) gilt als ältester deutscher Kreisverkehr. Kreisel gab es schon am Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts. Prägnante Beispiele sind der Columbus Circle in New York (1904) und der Platz des Arc de Triomphe in Paris (1907). Frankreich besitzt mit 20.000 Kreiseln etwa die Hälfte aller weltweit gebauten Kreisverkehre. (Ich habe es 2016 selbst wohltuend erlebt, als ich quer durch Frankreich nach Portugal gefahren bin). Großer Vorteil ist ein besserer Verkehrsfluss sowie eine größere Verkehrssicherheit durch ein gleichmäßiges Tempo der Fahrzeuge. Kein dauerndes Anhalten, Anfahren, eben kein Stopp and Go = weniger Lärm, weniger NOx.
LKW und Busse von A nach B durch die Ravensburger Innenstadt wird es auch die kommenden 15 Jahre noch geben. In der Tat würden da die so genannte "kleine Kreisel, oder Minikreisel" nicht ausreichen, wenn es dafür nicht auch eine Lösung gäbe. Die gibt es aber (s. u.). Wo ein Wille ist, wird auch Kreativität und/oder Platz vorhanden sein.
Ein Kreisverkehr darf nur angeordnet werden, wenn die Mittelinsel von der Kreisfahrbahn abgegrenzt ist. Dies gilt auch, wenn die Insel wegen des geringen Durchmessers des Kreisverkehrs von großen Fahrzeugen überfahren werden muss (Anmerkung: das ist also möglich!). Zeichen 295 als innere Fahrbahnbegrenzung ist in Form eines Breitstrichs auszuführen. VwV-STVO zu Verkehrszeichen 215 "Hinweis auf Kreisverkehr."
Anmerkung: So genannte "Minikreisverkehre" haben einen Durchmesser zwischen 13 und 22 Metern. Da die Kreisinsel von großen Lastwagen oder Bussen wegen deren zu großem Wendekreis nicht umfahren werden kann, muss diese überfahrbar gestaltet sein. In der Regel ist sie aufgepflastert und von einem Niederbord eingefasst oder in Ausnahmefällen nur abmarkiert. Sie sind dazu gedacht, inner Orts und im Bestand an geeigneten Plätzen bestehende Vorfahrtsregelungen oder Lichtsignalanlagen zu ersetzen.
Was die Fußgänger im Straßenverkehr (Fahrradfahrer sind hier Verkehrsteilnehmer, wie auch alle anderen motorisierten Teilnehmer) anbetrifft, gibt es zunächst Vorschriften der StVO (z.B. §§ 25 Abs. 3 und 8 Abs.1, Satz 1). Fußgänger wollen und sollen sich sicher fühlen. Seit Einführung des "Zebrastreifens" in Deutschland (1952 Berlin) und nach Überwindung von anfänglichen Schwierigkeiten in den 1950er und 60er Jahren, kommt dieser seit 1964 einer "Ampel auf Grün" für Fußgänger gleich. Zudem heißt es in den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001): "Die Sicherheit von Fußgängerüberwegen (FGÜ) kann durch ergänzende bauliche Maßnahmen oder verkehrsrechtliche Anordnungen verbessert werden. Derartige Kombinationen empfehlen sich insbesondere, wenn vorrangig Kinder oder ältere oder behinderte Menschen beim Überqueren einer Straße geschützt werden müssen.
Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241)... VwV-STVO zu "Verkehrszeichen 215" (Hinweis auf Kreisverkehr)
Konkret: (Quelle: Anwalt.de)
A) Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt (§ 8 Absatz 1a Satz 1 StVO), wenn bei der Einfahrt in den Kreisverkehr die Schilder „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“ installiert sind. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden (§ 8 Absatz 1a Satz 2 StVO), unmittelbar vor dem Verlassen des Kreisverkehrs muss rechts geblinkt werden (§ 9 Absatz 1a Satz 1 StVO). Weiterhin verboten im Kreisel ist das Halten (außer verkehrsbedingt), das Rückwärtsfahren, „Extra-Runden“ drehen und natürlich, entgegen der Fahrtrichtung unterwegs zu sein.
B) Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist weiterhin besonders auf Fußgänger und Radfahrer zu achten. Die Fußgänger haben hier Vorfahrt, auch wenn sie sich entgegen der Fahrtrichtung bewegen. Im Prinzip ist es so, dass das Fahrzeug aus dem Kreisverkehr abbiegt (den Blinker setzen muss) und sich der Fußgänger weiter in der früheren Fahrtrichtung bewegt. Ist der Kreisverkehr mit einem Zebrastreifen für die Fußgänger versehen, so ist die Vorfahrtsverletzung gegenüber dem Fußgänger sogar recht teuer. Hierfür gibt es einen Punkt ins Flensburg und ein Bußgeld von mindesten 80,00 €. Das gilt natürlich auch für normale Zebrastreifen. Das Vorfahrtsrecht für Fußgänger geht hier sehr weit. Besser ist es, lieber einmal mehr anzuhalten.
Was die sogenannten "Zebrastreifen" anbetrifft (also Fußgängerüberwege, die nicht durch Ampelanlagen geregelt sind), ist auf § 26 StVO zu achten: (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen (Anm.: Rollis, KBZO), welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten."
Außerdem ist zu bedenken, was die VwV-StVO zu § 26 Fußgängerüberwege sagt: "Fußgängerüberwege dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften und nicht auf Straßen angelegt werden, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Die Anlage von Fußgängerüberwegen kommt in der Regel nur in Frage, wenn auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhanden sind. Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muss. Dies gilt nicht an Kreuzungen und Einmündungen in den Straßen mit Wartepflicht."
Sind aus anderen Gründen Missverständnisse über die Vorfahrt zu befürchten, so muss die Wartepflicht entweder besonders deutlich gemacht werden (z. B. durch Markierung, mehrfach wiederholte Beschilderung), oder es sind Lichtzeichenanlagen anzubringen. Erforderlichenfalls sind bei der Straßenbaubehörde bauliche Maßnahmen anzuregen. (§ 8 12c VwV-StVO)
Ravensburg am 29. Juli 2020
Im Namen der "Bürgerhilfe Ravensburg" und im Namen der Mitunterzeichner/innen,
Stefan Weinert
Die Stimmen werden nicht nur lauter, sondern ihr Plural erhält mehr und mehr seine Berechtigung. Es sind die Stimmen der Kritiker an der Berichterstattung der monopolistischen Tageszeitung im Schussental. Vernichtende Kritik. Und nicht etwa ist es die von idiosynkratischen Nörglern, sondern jene, von sich der Demokratie verpflichtet wissenden Weltbürgern, die in der Lage und auch Willens sind, über den Tellerrand hinauszuschauen und die nicht unter einem historischen und opportunistischen Kurzzeitgedächtnis leiden. Kritik gegenüber einer Presse, die sich mit einer gehörigen Portion von Persistenz der hiesigen Wirtschaft und Politik verkauft zu haben scheint, und sich ihr entsprechend täglich prostituiert.
Manchmal scheint es dem kritischen Leser zwar, als würde hier und da in den Redaktionsräumen der hiesigen Zeitung gelten, was für die deutsche Presse in den 1960er Jahren galt und was das Bundesverfassungsgericht in dieser Zeit entschieden hatte (siehe weiter unten). Doch der "Schein" trügt. Denn bei genauem Hinschauen heute, ohne das gestern auszublenden, wird klar, dass es sich bei den angeblich kritischen Tönen, entweder über die Wiedergabe dieser aus dem Mund Dritter handelt (also nicht die Kritik der Zeitung; z.B.: Bürger kritisieren, Gemeinderat kritisiert, RP kritisiert ), oder aber es handelt sich um die "kritische Fahne im Wind der Stadtverwaltung". Sprich: Findet die Stadtverwaltung etwas nicht gut, findet auch die Zeitung es nicht gut. Meint die Stadtverwaltung, etwas durchsetzen zu müssen, unterstützt die Zeitung dies, hält sich waage, oder sie schweigt. Jüngste Beispiele sind die Themen Musikschule, Grundrechte-Demonstrationen, Marienplatztiefgarage (MTG), Eschersteg und Rutenfest. Nach Lektüre der "Schwäbischen Zeitung Ravensburg" eines viertel Jahrhunderts bin dich der festen Überzeugung, dass, würde die Ravensburger Stadtverwaltung ohne "wenn und aber" die Grundrechtedemos in Coronazeiten gut heißen und verteidigen, es auch die Zeitung in Berichterstattung und Kommentar so täte. Aber "hundert Pro!" Hätte die Stadtverwaltung in der Zeit der Asbestfunde unter dem Marienplatz beschlossen, die MTG nicht weiter zu sanieren, sondern für "immer dicht zu machen", stünde am Folgetag ein großes "Bravo" in der Zeitung. Was das "Masked Rutenfest 2020" anbetrifft, hätte die Zeitung den Behauptungen von Kommentaren, die Trommlergruppen seien erpresst worden, um beim ausgefallenen Rutenfest nicht illegal zu trommeln (was aber nach Außen als "Vernunft der jungen Leute" verkauft wird) investigativ nachgehen müssen, und - falls es so seitens der Stadtverwaltung und/oder der RFK gewesen sein sollte - in der Zeitung anprangern müssen.
DAS aber sind die wirklich dunklen Stellen in Ravensburg, die ausgeleuchtet werden müssten und ausgeleuchtet werden müssen. Doch immer dann, wenn der Versuch unternommen wird, gerade an diesem "Platz" eine erhellende Laterne zu entzünden, wird sie von der Presse (auf Geheiß von "Oben"?) wieder ausgeknipst.
"Demokratie leben" ist die von Berlin und auch Stuttgart ausgegebene aktuelle Parole. Und auch die Stadt Ravensburg hat sie sich zu eigen gemacht. Doch politische Beteiligung, die auch immer kritische Beteiligung impliziert, also demokratische Beteiligung der Bürger/innen, wird erst dann voll umfänglich möglich, wenn diese (also die Bürger/innen) möglichst umfassend über die Vorhaben des Staates und seiner Institutionen bis hin in die Kommunen, ebenso voll umfänglich informiert sind. Denn der besonderer Wert der Kritik- und Kontrollfunktion der Presse besteht darin, dass der von politischen Entscheidungen betroffene Bürger in die Lage versetzt wird, sich über gesellschaftliche Vorgänge ein umfassendes, kritisches Bild zu verschaffen. .Das heißt: Untrennbar mit dieser Informationskultur ist die Kritik- und Kontrollfunktion der Presse verbunden. Wer, wenn nicht sie, hat die Möglichkeit und daher auch die Verpflichtung, diese Aufgabe zu übernehmen. Sie verbreitet nicht nur die entsprechenden Informationen, sie erläutert politische Zusammenhänge, kommentiert politische Ereignisse und kritisiert Missstände. Das allerdings ist im Schussental leider nur die Theorie. Denn gerade die provinzielle Presse in "Norditalien" dient diesem Anliegen keinesfalls.
Das Bundesverfassungsgericht (Spiegel-Urteil vom 5. August 1966) hat dazu folgendes gesagt: „In der repräsentativen Demokratie steht die Presse zugleich als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung. Sie fasst die in der Gesellschaft und ihren Gruppen unaufhörlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen, stellt sie zur Erörterung und trägt sie an die politisch handelnden Staatsorgane heran, die auf diese Weise ihre Entscheidung auch in Einzelfragen der Tagespolitik ständig am Maßstab der im Volk tatsächlich vertretenen Auffassungen messen können.“ Leserbriefe reichen bei weitem nicht. Sie sind lediglich ein Feigenblatt vorgetäuschter demokratischer Beteiligung.
Längst sind Kommune (hier ist Ravensburg gement) und Presse eine Dualunion eingegangen, eine Symbiose, die wirklich kritische Stimmen totschweigt, nicht zu Worte kommen lässt und das faktische Stimmungsbild unter der Bevölkerung nicht widerspiegelt. Zu Worte kommen zudem nur von Kommune und Presse abgesegnete in Gruppen, Agenden und Foren organisierte Bürger/innen, die aufgrund der Gesetze der Gruppendynamik und "Akzeptanz von Oben" weichgespült sind. Aus der für eine Demokratie unerlässlichen Triangulation "Staat --- Presse --- Bürger", ist die pseudo-volksnahe Dyade "Staat/Presse" geworden.
Jedoch hätte eigentlich die Presse den Regierten zu dienen, und nicht den Regierenden. Willy Brandt, der letzte wirklich große und charismatische Politiker der BRD, sagte 1969 in seiner Antrittsrede als Bundeskanzler im Deutschen Bundestag "Wir sind Gewählte und nicht Auserwählte." Aus derselben Rede stammt auch der eindringliche und bis heute gültige Satz: "Wir wollen mehr Demokratie wagen." In der Tat ist sie ein Wagnis, aufgrund dessen der Politiker durchaus an "Macht und Material" erheblich verlieren könnte, weil de facto das Volk diese hätte. Dazu aber ist MANN im Schussental nicht bereit und Willens.
Die Medien grundsätzlich und hier nun die Presse, bestimmen wesentlich die politische Diskussion und den Stimmungstrend in der Bevölkerung. Daher hat sie eine besondere hohe Verantwortung. In dieser Funktion sollten sie so etwas wie die "vierte Gewalt" im Staat sein – neben der gesetzgebenden, der exekutiven und der rechtsprechenden Gewalt. Genau aus dieser öffentlichen Aufgabe der Presse begründet sich letztlich die institutionelle Garantie in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: Sie stellt die freie Presse als Institution unter Schutz stellt, woraus sich staatliche Schutzpflichten für ein freies Pressewesen ergeben. Doch immer ist das mehr eine Metapher als Realität gewesen, und in keiner westlichen Demokratien ist ein Verfassungsauftrag im Sinne einer Vierten Gewalt fest geschrieben. Dazu kommt peinlicher Weise die Tatsache, dass die Mehrzahl der Journalisten nicht über die erforderliche Kompetenz zu verfügen scheinen, einen solchen Auftrag auszufüllen, oder wenn doch, sie diese Kompetenz nicht in die Waagschale werfen oder werfen dürfen, weil Macht- und Wirtschaftsinteressen "von Oben" im Wege stehen. Hinzu kommt eine unübersehbare Tendenz zahlreicher Medien zur Skandalisierungen, die der Demokratie nachweislich nicht besonders förderlich sind, und zur Politikverdrossenheit der Bürger beitragen. Wo der ökonomische Erfolg der Medienunternehmen die journalistische Ethik diktiert, ist ein Selbstverständnis der Medien als einer vierten Gewalt mehr als fragwürdig.
Was das Schussental anbetrifft, ist die "Schwäbische Zeitung" selbst zu einer mächtigen, weil monopolistischen Institutionen, die eigene Interessen vertritt, geworden. Siehe auch die äußerlich sichtbare Expansion in der Karlstraße. Sie selbst bedürfte eigentlich dringend einer externen Kontrolle. Die aber wird kategorisch nicht zugelassen und unter den Redaktions-Teppich gekehrt. Im parlamentarischen Regierungssystem obliegt eigentlich in erster Linie der politischen Opposition und - auf kommunaler Ebenen - auch dem Gemeinderat die Aufgabe der Kritik und Kontrolle der Administration. Doch gerade weil diesbezüglich in Ravensburg davon weder etwas zu sehen geschweige noch zu hören ist, sollte diese Aufgabe durch die Kritik- und Kontrollfunktion der Zeitung übernommen werden
Ohne eine Presse, die Missstände aufspürt und durch ihre Berichte unter anderem parlamentarische Anfragen und Untersuchungsausschüsse anregt, läuft die Demokratie Gefahr, der Korruption oder der bürokratischen Willkür zu erliegen.So geshieht es in der oberschwäbischen Provinz buchstäblich Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat - und seit 20 Jahren, Jahr für Jahr. Doch nicht jene, die Mängel aufdecken, schaden dem Staat, dem Land, der Kommune, sondern diejenigen, die für solche Missstände verantwortlich sind und sie verschweigen.Kritik als bewertendes Element und Kontrolle als investigatives Moment, könnten auf folgende Weise ausgeübt werden, werden dürfen. a) Die Bürger/innen - ob organisiert oder nicht - erhalten die Möglichkeit, mit Kritik- und Kontroll-Aussagen in der Zeitung über die Leserbriefe hinweg zu Wort zu kommen, um beispielsweise auf Missstände in der Gesellschaft oder auf inkonsistente Entscheidungen der Politik hinzuweisen. - 2) Die Journalisten selbst machen Missstände in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur öffentlich bekannt oder beurteilen in meinungsbetonten Beiträgen (Kommentaren, Glossen und Leitartikeln) politisches Handeln nach sorgfältiger Abwägung wichtiger Argumente.
Der "Schwäbischen Zeitung" und auch der Ravensburger Stadtverwaltung sind durch E-Mails an sie einige Namen der "Nörgler" wohl bekannt, nicht nur die des Schreibers. Auch auf schwaebisch.de mehren sich die Stimmen ("am Tiefpunkt angekommen"). Darüber hinaus - und das ist leider auch eine Seite des oberschwäbischen Bürgers - trauen sich viele Ravensburger nicht, ihre Kritik laut und schriftlich aus Image- und Geschäftsgründen zu äußern. Das hat der Schreiber u.a. selbst bei seiner Suche für Kandidaten der Liste "Rave" so erleben müssen. Und dann gibt es da ja auch noch die "Küchentisch-Kritiker".
Quelle. Recherche und eigenes Material
Stefan Weinert, Ravensburg
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