HERRN ERSTER BÜRGERMEISTER
SIMON BLÜMCKE; 88212 RAVENSBURG
VIA E-MAIL
ZEBRASTREIFEN IM BEREICH DER UNTEREN "BURGSTRASSE"
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Simon Blümcke,
Sie, ich, wir alle hoffen, nach überstandener Corona-Krise, in ein Leben mit einer pulsierenden Stadt Ravensburg zurück kehren zu können. Wenngleich eine Prognose besagt, dass sich rein äußerlich zwar so gut wie nichts im Rückblick auf heute verändert haben wird, wohl aber qualitativ im Sinne von einem rücksichtsvolleren und aufmerksameren Umgang miteinander. Niemand von uns weiß, wann dieser Zeitpunkt sein wird, und doch - das ist wohl unser aller Hoffnung - wird er kommen. Unter dieser Prämisse und mit diesem Vorzeichen, wende ich mich heute mit folgendem Anliegen an Sie und die Ravensburger Stadtverwaltung.
Der Wunsch nach einem Zebrastreifen im Bereich der unteren Burgstrasse wird nicht nur von vielen Bürgerinnen und Bürgern Ravensburgs, sondern auch von einer Anzahl von Stadträt/innen geteilt. Zwar gilt in der Burgstrasse das "Tempo 20", doch wird von den Bürgerinnen und Bürgern die erhebliche Verkehrsdichte in beiden Richtungen als Grund für diese Bitte und Forderung ins Feld geführt. Und in der Tat, ist die Burgstrasse aufgrund ihrer Topographie sehr stark frequentiert. Deswegen ist – gerade zu Stoßzeiten, aber eigentlich generell – eine Überquerung derBurgstrasse flächenhaft bzw. flächendeckend (also an jeder Stelle) für Fußgänger nur sehr oder gar nicht zu schaffen, was aber eigentlich Voraussetzung für eine "Tempo-20-Zone" bzw. "verkehrsberuhigte" Strasse sein sollte, damit ein Zebrastreifen hier als "entbehrlich" betrachtet werden kann.
Wie gesagt, kommt der Wunsch nach einer expliziten und an einem bestimmten Punkt (untere "Burgstrasse") festgelegten Querungsmöglichkeit, wie eben ein Zebrastreifen, in der Bevölkerung immer wieder auf. Ein solcher Zebrastreifen wäre auch leicht zu realisieren. Jedoch heißt es von Ihrer Seite bzw. von seiten der Stadtverwaltung, ein Zebrastreifen sei in einem Tempo-20-Bereich - wie der Burgstrasse - verkehrsrechtlich nicht zulässig. Wenn ich mir jedoch die entsprechenden juristischen Texte anschaue, handelt es sich hier um eine "Kann-Vorschrift".
Laut der bundesweit gültigen StVO gibt es rechtlich betrachtet keinen Grund, bei der Anlage von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) auf die Anordnung von Tempo 20 oder 30 zu verzichten. Andersherum formuliert: Auch in Tempo 20 und/oder 30 Zonen, ist eine Installierung/Implementierung von Zebrastreifen nicht rechtswidrig. Das ist auch die klare bzw. implizite Aussage des Rechtsexperten des ADFC, Roland Huhn. Zudem gibt es bereits in in mehreren deutschen Städten Tempo-20-Bereiche/Zonen, wo Zebrastreifen implementiert und installiert wurden.
Ich führe hier den Paragraphen 45 StVO an, der besagt:
§45 (1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
Und .... Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - Vom 26. Januar 2001 (BAnz. S. 1419, 5206), zuletzt geändert am 2009-07-17 (BAnz. Nr. 110 vom 2009-07-29, S. 2598) - Die VwV-StVO regelt Näheres über die Anlage von Verkehrseinrichtungen.
Zu § 26 Fußgängerüberwege
I. Örtliche Voraussetzungen
1. Fußgängerüberwege dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften und nicht auf Straßen angelegt werden, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf.. . .
I. Verkehrliche Voraussetzungen
Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fussgängeraufkommen nötig macht.
...
III. Lage
1. Fußgängerüberwege sollten möglichst so angelegt werden, dass die Fußgänger die Fahrbahn auf dem kürzesten Wege überschreiten.
Sollte die Ravensburger Stadtverwaltung weiterhin daran festhalten, ein Zebrastreifen in einem Tempo-20-Bereich/
Dazu nenne ich die Drucksache18/6572 18. Wahlperiode 03.07.07 - Mitteilung des Hamburger Senats an die Bürgerschaft Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 31. Mai 2006 „Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen“ ( Drucksache 18/4342) in Auszügen bei.
"Eine Ausnahmesituation, die die Einrichtung von Fußgängerüberwegen auch in Tempo-30-Zonen durchaus rechtfertigen kann, liegt aber dann vor, wenn die auch sonst herangezogenen "Kennzahlen" dort erreicht werden, also starker Verkehr und eine hohe Fussgängerdichte herrschen.
... Herrscht in Tempo-30-Zonen dagegen nur geringer Verkehr, sind Fußgängerüberwege dort auch dann nicht sinnvoll, wenn durchgehend oder zeitweise eine hohe Fussgängerdichte besteht. ...
Eine Änderung der rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen ist nicht erforderlich, da bereits nach den bestehenden rechtlichen Grundlagen in Ausnahmefällen auch in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege eingerichtet bzw. beibehalten werden können, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll ist."
In summa: Aufgrund des hohen und fortschreitend erhöhten PKW-Verkehrsaufkommens in der Burgstrasse, kann eine gewünschte "flächendeckende Querung" dieser Verbindungsstraße von den Fußgängern de facto nur sehr schwer umgesetzt werden. Es herrscht allgemeine Unklarheit über die Rechte und Pflichten, denn zwar sagt § 45, Abs. 1d StVO, dass in „städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ Zonen-Geschwindigkeitsregelung von weniger als 30 km/h angeordnet werden können, wobei die Fahrbahn auch Fahrbahn bleibt und für den Fußverkehr die normalen Vorschriften des § 25 StVO (Fahrbahn darf nur zum Queren betreten werden, Fußverkehr ist wartepflichtig usw.) gelten.ABER: Unabhängig davon könne sich bei entsprechender Gestaltung ein Verkehrsverhalten so einstellen, dass der Fußverkehr sich einen Vorrang vor den Fahrzeugen einfordert bzw. ihn von diesen oft gewährt bekommt.
Der Wunsch und die Hoffnung eines fairen Verkehrsverhalten reichen nicht aus. Die Stadtverwaltung Ravensburg sollte in der Lage sein, Entscheidungen so zu korrigieren und Vorschriften so auszulegen, dass sie der Verbesserung und der höheren Sicherheit der Bürger/innen/Jugendlichen/
Ich bitte Sie, sich für die Aufbringung eines Zebrastreifens mit der dafür eventuellen Tempoänderung von 20km/h auf 30km/h an der unteren Burgstrasse einzusetzen.
Ich bitte auch um eine Eingangsbestätigung dieser Mail und um eine - wenn möglich - recht zeitnahe Antwort auf meine Bürger-Bitte - gemäß der gesetzlichen Vorgaben - an Sie als Bürgermeister der Stadt Ravensburg. Danke.
Anlage
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