Dieser Artikel wurde bereits vor zwei Jahren (9/18) geschrieben. Es gibt sogar eine - bisher leider nicht beachtete Petition zu diesem Thema:
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Da Kies, Sand und Grundwasser regional immer untrennbar gemeinsam vorkommen, kann möglichen Konflikten nicht durch einen eventuellen Wechsel des Abbaustandortes begegnet werden. Es sind daher einzelfallbezogene Lösungen zu erarbeiten, die ein Mit- und Nebeneinander von Rohstoffabbau (hier Kies) und Grundwasserschutz ermöglichen.
Es kann und darf nicht sein, dass Oberschwabens lebensnotwendiger KIES weiter in dieser Größenordnung abgebaut und gar exportiert und somit zu billige Euros transferiert wird.
STOPP MIT DEM HANDELN GEGEN DIE GESETZESVORCHRIFTEN UND DER KONTERKARIERUNG DES ROHSTOFFSICHERUNGSKONZEPTES!
Die Schweizer nennen den Kies das "graue Gold". Er wird dringend zur Herstellung von Beton (Tunnelbauten, Brücken) benötigt und die Eidgenossen sind Weltmeister im Herstellen und Verbrauch von Beton. Allerdings unterliegen der Abbau von Kies und die Neueröffnung von Kiesgruben einer strengen staatlichen Kontrolle und wird von der Schweizer Bevölkerung durch Demos bekämpft. Man mag es nicht glauben, aber einen Studie von 2012 besagt, dass Beton das zweithöchste menschliche Verbrauchsgut (noch vor dem Erdöl) nach dem Wasser ist. Aber gerade der Abbau von Kies gefährdet das Grund- und Trinkwasser, weshalb die Schweiz auch den halb so teuren Kies aus Süddeutschland importiert.
Zuständig für den Erlaub von Kiesabbau sind die jeweiligen Landratsämter, denen wiederum in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium (RP) übergeordnet ist. Für den Landkreis Ravensburg ist das das RP Tübingen. Bevor das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für den Kiesabbau beginnt, muss der Unternehmer den Behörden folgendes vorlegen: a) eine Abbaukonzeption (Abbauvolumen- und dauer usw.), b) eine Transportkonzeption (Verkehrsströme usw.), c) Rekultivierungskonzeption (Renaturierung konkret usw.).
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden auch mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen im Umweltverträglichkeitsgesetz verankerten so genannten Schutzgüter ermittelt und mit den angedachten erforderlichen Ausgleichmaßnahmen in dem so genannten landschaftspflegerischen Begleitplan aufgeführt.
- Schutzgut Mensch (z.B. Schall- und Staubimmissionen)
- Schutzgut Flora und Fauna (z.B. FFH-Gebiete (FFH steht für Fauna, Flora und Habitat) und Artenschutz)
- Schutzgut Boden (z.B. Mutterbodenschutz)
- Schutzgut Wasser (z.B. Grundwasser)
- Schutzgut Klima
- Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter (z.B. Denkmäler)
Das Bundesumweltverträglichkeitsgesetz wurde 1990 erlassen und ist immer noch gültig. Explizit kommt in ihm der Begriff "Kiesabbau" nicht vor, aber in der Anlage 4 zu diesem Gesetz heißt es in Punkt 4, Buchstabe b:
Die Darstellung der Umweltauswirkungen soll den Umweltschutzzielen Rechnung tragen, die nach den Rechtsvorschriften, einschließlich verbindlicher planerischer Vorgaben, maßgebend sind für die Zulassungsentscheidung. Die Darstellung soll sich auf die Art der Umweltauswirkungen nach Buchstabe a erstrecken. Anzugeben sind jeweils die Art, in der Schutzgüter betroffen sind nach Buchstabe b ...
Dann folgt die schon oben aufgeführte Aufzählung der Schutzgüter. Da der Kiesabbau die Schutzgüter Mensch, Flora, Fauna, Grundwasser, Klima und Erholung schutzlos macht und beeinträchtig, ist er also auch Thema des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Dies ist übrigens auch ganz aktuell Thema in NRW, wo der Rest des Hambacher Forstes zugunsten von Kohleabbau gerodet werden soll.
Einmal abgebauter Kies kann nicht 1:1 ersetzt werden. Er entstand während der letzten Eiszeit 20.000 - 12.000 before Christ. Deshalb gehört Kies zu dem nicht erneuerbaren Gut der Menschheit und wird immer knapper. Nun bestimmt ja in unserem westlichen Wirtschaftssystem nicht nur die (hohe) Nachfrage, sondern auch die vorhandene Menge den Preis. Völlig unverständlich deshalb, dass die Tonne deutschen Kieses für 50 Prozent des Weltmarktpreises verscherbelt wird und das auch noch in die kleine Schweiz, deren Kiesvorkommen unerschöpflich und unermesslich sind.
Stefan Weinert, Ravensburg - 16. September 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,aus aktuellem Anlass und aus zweifach aktuellen Gründen (Polizeiverordnung und Corona), möchte ich Sie hiermit auf meinen Öffentlichen Bürgerbrief an Herrn Gesundheitsminister Lucha und Dr. Föll bezüglich der Ravensburger Rattenplage und dem ungesetzlichen Umgang der Stadt Ravensburg mit derselben und dem Umgang mit den entsprechenden Eigentümern der Immobilien informieren. Die "Schwäbische Zeitung" bitte ich, diesen Brief zu erwähnen und die Gesetzes- und Gefahrenlage für den Leser richtig zu stellen. Vielen Dank und bleiben Sie gesund. Ergänzend zu dem anliegenden Brief, möchte ich an dieser Stelle noch hinzufügen: "Bekämpfung dieser Schädlinge (gemeint sind die Ratten) kann sehr viel positive Wirkung für politisches und kommunales Handeln herausholen. Aufklärung und Kontrolle sind die Primärinstrumente zur nachhaltigen Bekämpfung einer Rattenpopulation in einem Zuständigkeitsgebiet. Offensiv und präventiv für die Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger einzutreten, ist eine wichtige Funktion, die eine Kommune im eigenen Wirkungskreis ihres Aufgabenspektrums „Daseinsvorsorge“ zu erfüllen hat. Gesundheitsvorsorge zu betreiben ist ein „weicher Standortfaktor“, der einem Gütesiegel gleichkommt."
Aus einem Gerichtsurteil: Eine Rattenbekämpfungspflicht der Gemeinde nach § 4 RattenbekVO besteht nur dann, wenn eine derartig große Fläche und Zahl an Grundstücken betroffen ist, dass ein isoliertes Tätigwerden der Grundstücksbesitzer nicht erfolgversprechend und deshalb ein koordiniertes Vorgehen der Gemeinde sinnvoll ist. (VG Oldenburg (Oldenburg) 7. Kammer, Urteil vom 14.01.2004, 7 A 3252/02, ECLI:DE:VGOLDBG:2004:0114.7A3252.02.0A)
Ein (1) Rattenpärchen plus ihre Nachkommen können im Jahr bis zu 1.200 Nachkommen zeugen. Aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass auf einen (1) Einwohner 1,5 bis 2 Ratten kommen (RV = 80. bis 100.000). Ratten können bis zu zwölf Mal im Jahr jeweils bis zu 20 Junge werfen. Wanderratten sind dann nach 2 bis 3, Hausratten nach 3 bis 5 Monaten selbst wieder geschlechtsreif. Wegen der schnellen Vermehrung muss man Ratten möglichst früh bekämpfen.>>>Die Ausbreitung der Ratten hängt - abseits von Corona - auch von den Klima- und Umweltbedingungen ab. Durch die warmen Winter 2017/18 und 2018/19 blieb die "natürliche Selektion" aus. Selbst alte und kranke Tiere haben die Winterzeit überstanden. Hinzu kam, dass es relativ trocken war, so dass keine Ratten bei Hochwasser in den überfluteten Abwasserschächten ertrunken sind. Stattdessen wuchsen die Populationen an und breiteten sich aus, ein Phänomen, mit dem in Zukunft noch öfters zu rechnen ist. Neuerdings sind die Ratten auch mit multi resistenten Erregern infiziert. In Berlin sind 13,6 Prozent der untersuchtenRatten befallen. In der österreichischen Hauptstadt Wien hat man 2016/17 nachgewiesen, dass 14,5 Prozent der gefangenen Ratten mit multi resistenten Enterobakterien befallen waren, 59,7 Prozent waren mit multi resistenten Staphylokokken besiedelt. Bei 9 der 62 Ratten wurden 8 multi resistente Escherichia coli und zwei Enterobacter mit der gefürchteten NDM-1-Resistenz gefunden, gegen die viele Antibiotika wirkungslos bleiben. Wo Ratten in der menschlichen Umwelt auftauchen, müssen sie möglichst schnell bekämpft werden, weil sie nicht von alleine wieder verschwinden. Dabei lassen sich Ratten aufgrund ihrer sozialen Intelligenz sehr viel schwerer fangen als Mäuse. Sie kommen in Familienverbänden vor und lernen vom Schicksal ihrer Familienmitglieder. Ihre Rudelbildung erschwert ihre Bekämpfung. Es wird empfohlen, die getöteten Ratten zu verbrennen, da andere Tiere sonst diese Ratten fressen und sich dadurch ebenfalls vergiften könnten. Allerdings wird ein Teil der Ratten im Laufe der Zeit gegenüber dem Gift immun, dann dient das Gift den Ratten lediglich als willkommenes Nahrungsmittel. Dies könnte langfristig insgesamt fünf Gifte der ersten oder zweiten Generation (Chlorphacinon, Coumatetralyl, Bromadiolon, Difenacoum und Warfarin) betreffen. Zur Immunisierung trug auch bei, dass in früheren Jahren viele private Hausbesitzer die verfügbaren Giftmittel falsch eingesetzten. (https://www.heise.de/tp/features/Drohender-Ansturm-der-Wanderratten-4609944.html) <<<MfG, Stefan Weinert
Ravensburg, 04.05.2020
Ravensburger Ratten und der Rattenschwanz der Ravensburger Unzulänglichkeiten.Offener Brief an den Herrn Gesundheitsminister Ba-Wü, Manfred Lucha und den Leiter des Ravensburger Gesundheitsamts, Dr. Michael FöllSehr geehrter Herr Minister Lucha,sehr geehrter Herr Dr. Föll,laut einem heutigen Zeitungsartikel, leidet Ravensburg derzeit unter einer enormen Rattenplage. Sie steht damit nicht alleine da. auch Berlin und andere deutsche Städte haben während und aufgrund der Corona-Krise dieses Problem. Ganz schlimm ist es in New York.Nun sagt die Ravensburger Stadtverwaltung, sie "fühle" sich für die Behebung der Rattenplage nicht zuständig. Das hat nicht nur bei mir einen Aufschrei des Entsetzens ausgelöst. sei es am Telefon oder bei schwaebisch.de. Ich schließe mich dem dortigen Online-Kommentar zur "Bleicher-Ratten-Plage" des Herrn F.W.U. (siehe unten) .voll und ganz an, will aber noch Folgendes anfügen und bitte um Ihre Intervention. Aufgrund der weltweiten Coronakrise bleiben die Menschen überwiegend zu Hause und viele Läden und Schulen sind geschlossen. Das war vor allem von Mitte März bis Ende April 2020 der Fall. Gerade in den Städten fällt für Ratten in der Corona-Krise deshalb viel weniger Nahrung ab als sonst. Auf ihrer verzweifelten Suche nach Essbarem wagen sich die Nagetiere jetzt weit vor in menschliches Terrain. Bisher hatten Ratten reichlich zu fressen: Lebensmittel aus zahlreichen Restaurants in Containern, Essensabfälle in Mülleimern, Krümel und Speisereste aller Art auf den Straßen und den Schulhöfen!! Doch jetzt in der Corona-Krise fällt all das weg, vor allem für Ratten ist das nahrungstechnisch gesehen eine Katastrophe. Bei den Nagern geht es jetzt ums blanke Überleben. Und das führt zu schlimmen Auswüchsen.In der Ravensburger Polizeiverordnung heißt es (beachte § 20 Absatz 4 und § 23 (1) Nr. 31):Daraus wird deutlich, dassa) der Eigentümer etc. für die Rattenbekämpfung verpflichtend zuständig ist b) wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt, die Stadt (Ortspolizeibehörde) ein Ordnungsgeld verhängen muss c) die Ortspolizei Maßnahmen auf Kosten der Eigentümer ... durchführen kann - es also im Ermessen der Stadtverwaltung liegt, inwieweit sie ihre Bevölkerung schützen will, wenn andere dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Bei der Formulierung "kann" handelt es sich eher um eine Art Ermächtigung als eine Vorschrift. Eine Kann-Formulierung bedeutet nach manchmal vertretener Ansicht, dass freies Ermessen bei der Rechtsanwendung gewährt wird,] wobei aber die gewöhnlichen Ermessensgrenzen und Ermessenssonderfälle gelten. "Bereits vorkommende oder neu-auftretende Zoonose-Erreger nutzen Ratten und Wildvögel als Zwischen- oder Reservoirwirte im Übertragungszyklus in Mitteleuropa. Darüber hinaus können die Nager und wilden gefiederten Freunde selbst Krankheitsüberträger sein. Deshalb sind Monitoring- und Pathogenese-Untersuchungen bei diesen Tieren unerlässlich, um entsprechende Frühwarnsysteme für das Auftreten der Erreger und die Gefährdung der Bevölkerung zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des DZIF-Forschungsbereichs „Neu auftretende Infektionskrankheiten“ zwei deutschlandweite Monitoring- und Forschungs-Netzwerke etabliert: a) durch Ratten-übertragene Krankheitserreger, b) durch Wildvögel-übertragene Zoonoseerreger.Nagetiere und Wildvögel stellen sehr wichtige Erreger-Reservoire und/oder Vektoren für eine große Zahl von Krankheitserregern beim Menschen dar. Vom Tier auf den Menschen übertragbare Erreger werden als „Zoonoseerreger“ bezeichnet. Im Rahmen dieses Netzwerkes werden Wanderratten (Rattus norvegicus) aus Deutschland und weiteren Ländern untersucht. Wegen der kommensalen Lebensweise derRatten, bei der sie aufgrund ihrer Nähe zu menschlichen Lebensräumen von Nahrungsrückständen profitieren, kommt ihnen eine besondere Bedeutung als Reservoir für zoonotische Krankheitserreger zu. Wanderratten kommen dabei in urbanen Lebensräumen, aber auch in landwirtschaftlichen Betrieben und in zoologischen Gärten als Schädlinge vor. Dieses Vorkommen an der Schnittstelle von Nutztier-/Zootier- und menschlichen Populationen stellt einen wichtigen Faktor für die Infektionsgefährdung der Bevölkerung dar." (DZIF - Deutsches Zentrum für Infektionserforschung) -------------------------------------------------------------13. Mai 2020Berichterstattung der "Schwäbischen Zeitung" über die Rattenplage in Ravensburg Nord-West, vom 4. Mai 2020 und 13. Mai 2020Auszüge:
Wenn man die beiden Artikel kurz nacheinander liest und dann "übereinander legt", fällt es schwer zu glauben, dass beide Berichte angeblich aus ein und derselben Stadt stammen. Und in der Tat, ist eine - im Vergleich der beiden Artikel - kongruente und authentische Berichterstattung nicht zu erkennen. Mann reibt sich die Augen und sucht vergebens nach einer journalistischen und investigativen Erklärung für diesen in nur einer Woche sich vollziehenden Wandel von "Wasser in Wein" - von "Zoff in Harmonie" --- es sei denn, es geschehen noch echte und wirkliche Wunder, und das auch noch in Ravensburg. Bekanntlich wird von einem "Wunder" dann gesprochen, wenn sich etwas ereignet, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann. Der Leser und Bürger hätte also gerne gewusst, was sich in den sieben Tagen hinter den Kulissen abgespielt hat, damit dieser Sinneswandel bei allen Akteuren hat zustande kommen können. Oder können Bürgermeister Bastin oder einer seiner Kollegen, doch über Wasser gehen und haben es uns verheimlicht?!
MfG, Stefan Weinert
Der Sprecher des Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) Ravensburg ist selbstverständlich für Heizpilze vor den Lokalen. Die Gastronomen in Ravensburg, denen die Stadt schon mehr Platz auf öffentlichem Grund für die Außenbewirtschaftung einräumte, und die nun - was zu erwarten war - dafür eine unbefristete Genehmigung fordern, sind selbstverständlich auch für Heizpilze. Sicher hätten sich auch viele Teilnehmer an der umstrittenen, von Dieter Graf unterstützten Demo gegen angeordnete Corona-Maßnahmen am Rutensonntag für Heizpilze vor Lokalen ausgesprochen, wenn die SZ sie gefragt hätte.
Weniger Selbstverständlich als die Entschiedenheit der Genannten ist die Entschiedenheit der Schwäbischen Zeitung für Heizpilze: "Die Städte sollten sich für Heizpilze erwärmen." Wenn im Winter zahlreiche Menschen lieber daheim kochen, . . . . , könnte das der Todesstoß für die Wirte sein," heißt es im Kommentar zum Thema. "Todesstoß" als Sinnbild für das Ende der Gastronomie in der Stadt, das mit "Todestoß" beschworen wird. Vielen, nicht nur Gastronomen, setzt das Virus zu, nicht alle erhalten großzügige Unterstützung, bekommen, sinnbildlich gesprochen, einen "Heizpilz" für die kalte Zeit.
Gegen Heizpilze ist dankenswerter Weise der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland). Beim BUND weiß man: "Ein einziger Heizpilz kann in einer Saison so viel CO2 produzieren wie ein Kleinwagen im Jahr." Was sagt die Stadt? 2007 befürchtete die Gastronomie, das Rauchverbot könnte der "Todesstoß" für sie werden und wollte Heizpilze aufstellen. Aber die Stadt sagte damals "nein", und die Gastronomie überlebte trotzdem und anscheinend nicht schlecht.
Inzwischen ist Ravensburg "ökologische Modellstadt" geworden. Zu einer Modellstadt passen Heizpilze sicher nicht. Die Stadt würde ihren angeblichen Zielen und auch ihren Bemühungen um Eindämmung der Pandemie widersprechen, wenn sie Heizpilze genehmigte. Aber es besteht Grund misstrauisch zu sein. Sogar die SZ ist unsicher und schreibt über die bisher erhaltene städtische Auskunft "Ein endgültiges Nein klingt anderes."
Was bleibt den" ängstlichen" Bürgern, die auf ein baldiges Ende der Pandemie hoffen? Es bleibt die Hoffnung auf eine vernünftige, mutige, unabhängige Entscheidung des Gemeinderates: die selbstverständliche Ablehnung des Antrages auf befristete oder dauernde Aufstellung von Heizpilzen auf öffentlichem Grund und Boden. Heizpilze dienen auch nicht der Attraktivität der Stadt Für Menschen mit wachen Sinnen sind sie eher abstoßend. Man ist gespannt!
Albert Hagn
Offiziell vorab per Online-Formular an den Deutschen Bundestag in Berlin
Mit Petitions-ID 115422 beim Bundestag erfasst.
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Mit der Petition wird höflich aber bestimmt darum gebeten,
das in Berlin stehende "Reichstagsgebäude" offiziell in "Bundestagsgebäude" oder "Deutscher Bundestag" um zu benennen. Analog soll der Schriftzug von "Dem Deutschen Volke" in "Den Bürgern Deutschlands" geändert werden. Diese Änderungen sollen auch als klares Signal gegen den Neo-Faschismus in der BR-Deutschland verstanden sein.
Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnet*innen,
in diesen Tagen (konkret am 29. August 2020) - im Kontext der so genannten "Grundrechtedemonstration" in Berlin - stürmten viele Neonazis und Faschisten bis auf die Stufen des "Deutschen Reichstages", bestückt mit den so genannten Reichsflaggen.
Wie viele demokratisch gesinnte Bürger/innen, können auch wir von der "Bürgerhilfe Ravensburg" das nicht akzeptieren und halten es für mehr als skandalös. Allerdings müssen wir folgendes - auch begründend für unsere Petition - zu bedenken geben:
Warum heißt der Reichstag eigentlich immer noch "Reichstag"? Der Schriftzug "Dem Deutschen Volke" als Inschrift, stammt von Kaiser Wilhelm II., der übrigens nie selbst das Reichstagsgebäude betreten hat.
Seit der Gründung der "Bundesrepublik Deutschland" 1949 gilt für jene, die in ihr leben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ihren Grenzen haben, das Deutsche Grundgesetz. Gleich, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, oder ob sie "nur" einen Aufenthaltsstatus befristeter Art, oder unbefristeter Art, oder eine Duldung, oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen.
Diese Tatsache hat vor allem seit Ende der 1980er Jahre an Bedeutung gewonnen: Flüchtlinge und Asylbewerber aus aller Welt, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge aus den ehemaligen GUS-Staaten, sind in die BR-Deutschland gekommen, und die EU mit ihren Bürger-Rechten und Bürger-Pflichten wurde ins Leben gerufen. Heute gilt die BRD als Einwanderungsland.
Dem allem allerdings trägt die Bezeichnung "Reichstag" und der Halbsatz "Dem Deutschen Volke" absolut keine Rechnung (mehr). --- "Die Würde des Menschen ist unantastbar" gilt nicht nur für gebürtige oder eingebürgerte Deutsche, sondern auch für Flüchtlinge, Asylsuchende, jüdische Kontingentflüchtlinge und alle anderen, die lediglich mit einem Aufenthaltsstatus oder einer vorübergehenden Duldung bei uns leben.
Von daher ist nicht nur der Name "Reichstagsgebäude" oder "Reichstag" unangebracht, sondern auch der von Kaiser Wilhelm II., der nie ein Freund der Demokratie und des Parlamentarismus war, verordnete Leitspruch "Dem Deutschen Volke". "Dem Deutsche Volke" und "Den Bürgern Deutschlands", sind zwei programmatisch grundverschiedene Aussagen.
Der Reichstag, in dem der Bundestag seine Heimat hat und dort auch seit seinem Umzug von Bonn nach Berlin tagt, muss daher offiziell den Namen "Bundestagsgebäude" oder "Deutscher Bundestag" erhalten. Analog dazu muss es in seiner Inschrift heißen. "Den Bürgern Deutschlands" (wobei klar ist, dass auch die *innen gemeint sind). Gerade das verlangt die deutsche Geschichte.
Per Petition an den Deutschen Bundestag ergeht daher von der von mir vertretenen "Bürgerhilfe Ravensburg" ein entsprechender dringlicher Bürger-Antrag.
Bitte hier unterschreiben, falls genehm, und bitte teilen und/oder weiterleiten an Freunde ... Danke!
Mit Respekt und Freundlichkeit,
Stefan Weinert, 88212 Ravensburg
Bürgerhilfe Ravensburg
Einige Gegner der Corona-Maßnahmen wollten nach der Demonstration ein zweiwöchiges Protestcamp auf der Straße des 17. Juni veranstalten. Die Berliner Polizei hat das Camp verboten und nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Recht bekommen. Es fehle an „prüffähigen“ Angaben des Veranstalters dazu, ob und in welchem Umfang Versammlungsort und Infrastruktur „wesensnotwendig“ für die sogenannte Dauermahnwache seien. Es handele sich „um weitgehend inhaltsleere Anmeldungen“, hieß es.
Fälle 24.637.544 +281.581 | Genesene 16.107.859 | Todesfälle 835.045 +6.261 |
Ort | Fälle | Genesene | Todesfälle |
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USA | 6.001.664 +45.447 | 3.157.240 | 184.191 +1.009 |
Brasilien | 3.808.663 +43.412 | 2.976.796 | 119.594 +855 |
Indien | 3.463.972 +77.266 | 2.648.998 | 62.550 +1.057 |
Russland | 985.346 +4.829 | 804.383 | 17.025 +110 |
Peru | 629.961 +7.964 | 438.017 | 28.471 +194 |
Die Polizei hofft nun, dass die Demonstranten sich an die Vorgabe halten. „Augenscheinlich scheint das nicht der Fall zu sein, sodass wir gegebenenfalls über eine Auflösung nachdenken müssen“, sagte ein Polizeisprecher WELT. Die Polizei sperrte Zugänge mit Gittern ab. Der Aufzug zur Straße des 17. Juni dürfe erst starten, wenn die Auflagen eingehalten werden würden. <<<°°°hier unbedingt weiterlesen°°°
Berlin – Zu Tausenden strömen die Menschen zu den Demonstrationen. Dabei wird es so eng, dass die Menschen dicht an dicht sich drängen – so eng, dass die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Daher verordnet die Polizei jetzt den Demonstranten eine Maskenpflicht. Derzeit sind laut Schätzung der Polizei auf dem Zug in der Friedrichstraße rund 18 000 Menschen unterwegs.
Eine Person wurde am Pariser Platz von der Polizei in Gewahrsam genommen. Der Vorwurf: das Tragen und Zeigen verfassungsfeindlicher Kennzeichen.
Bereits vor Beginn der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung um 11 Uhr hatten sich Tausende Demonstranten rund um das Brandenburger Tor versammelt. Die Stimmung war zu dem Zeitpunkt bereits aufgeheizt. Teils in schrillen Tönen schreien die Demonstranten die Polizisten an, die Absperrungen zur Straße am 17. Juni zu öffnen.
3000 Beamte sind Samstag im Einsatz, Wasserwerfer sollen bereit stehen.
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