Sehr geehrte Leser/innen,
als Bürger dieses Staates, der aufgrund seines Alters (68), mit einer gewissen Bildung, Lebenserfahrung und hohen politischen sowie gesellschaftlichen Interessen, auch eine entsprechende Bevölkerungsgruppe und Wählerschaft repräsentiert, hege ich nicht nur Zweifel an der - unter den aktuellen Gegebenheiten und Unzulänglichkeiten der Beschaffung und Ausstattung von Schutzmasken und den entsprechenden zugehörigen Fakten - staatlich verordneten "Tragepflicht" der selbigen, sondern würde mich auch gerne weigern, dieser nachzukommen.
Nun werde ich aber ab dem morgigen Tag, als Bürger Baden-Württembergs, mit den Gesetzeshütern in nicht nur rechtlichen, sondern monetären Konflikt geraten, wenn ich den Mut zur "Rebellion" habe und vor allem es mir als Rentner leisten könnte (kann ich aber nicht). Ergo trage ich die Maske aus rein für mich Haushalt wirtschaftlichenGründen beim Einkauf nicht nur widerwillig, sondern auch gegen meine Vernunft, die ich nicht an der "Garderobe der blinden Bürgerpflicht" abgegeben habe. Ich selbst nehme - wie Ihnen nicht entgehen konnte - die Corona-Krise sehr ernst und nehme die Einschränkungen und Abstandsregeln zum Wohle der Mitbürger und meines eigenen gerne hin. Doch die generelle Maskenpflicht lehne ich (wie gesagt unter dieser oben erwähnten und unten von mir aufgeführten Kompilation) ab!
Wenn denn schon eine PFLICHT ZUM SCHUTZ vom Gesetzgeber verordnet wird, dann muss er auchdafür sorgen, dass der Bürger dieser voll umfänglich nachkommen kann. Das aber wäre nur möglich, wenn a) genügend Masken vorhanden sind und b) sie der jeweils gültigen Norm (EU) und der Qualität im Sinne einer "Surgical Face Mask" (SFM) entsprechen. das aber ist bei Weitem nicht der Fall.
Aufgrund dieser Tatsachen und rechtlichen Ungeklärtheiten ist es nicht zulässig und zumindest sehr fraglich, einen Nichtträger und eine Nichtträgerin einer Maske rechtlich zu belangen, oder wenn er und sie kein Tuch oder Schal oder eine Eigenkonstruktion tragen.
Wie gesagt, stehe ich hiermit bei Weitem nicht alleine da und ich kann nur hoffen, dass es bis zu meiner voraussichtlichen nächsten und notwendigen Einkaufstour eine entscheidende Modifizierung der Maskenverordnungen gegeben hat.
Mit Respekt und Freundlichkeit und bleiben Sie gesund!
Stefan Weinert
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1)Die Vorschrift, Schutzmasken zu tragen, könnte unter der folgenden Prämisse in das Grundrecht eines jeden Bürgers auf körperliche Unversehrtheit eingreifen (Art. 2 (2) GG). In einer Doktorarbeit der TU München von 2005 wurden die Auswirkungen beim Tragen Schutzmasken untersucht. Aus der Zusammenfassung (S.43): „Die Akkumulation von Kohlendioxid (…) unter jeder untersuchten chirurgischen Operationsmaske erhöht den transkutan gemessenen Kohlendioxid-Partialdruck [Hyperkapnie] …Da Hyperkapnie verschiedene Hirnfunktionen einschränken kann
…“
2) HNA: Die Maskenpflicht soll die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. Allerdings sind auch mangelhafte Schutzmasken im Umlauf. Vor zahlreichen Modellen aus China wird gewarnt.
Die Produkte stammen aus China und entsprechen nicht der europäischen Norm. Die Masken versprechen einen nicht gewährleisteten Schutz, da die Filterfunktion des Materials mangelhaft ist. Dadurch können größere Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen.
Die Warnung gilt vor allem für Masken, die nach Belgien importiert wurden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) führt auf ihrer Seite die Maske "Protective Mask - Respiratory Protection" auf.
Betroffen sind die Masken: (siehe auch "Ruhr24"
Mundmasken gelten als sinnvolle Maßnahme, um andere vor Corona- und Influenzaviren zu schützen. Die von der Warnung betroffenen Atemschutzmasken sollten aufgrund der unzureichenden Schutzfunktion nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Der Rat Schutzmasken im Einzelhandel vor Ort zu kaufen, stammt vom Verbraucherschutz der Europäischen Kommission. Die Verbraucherschützer warnen
Gleich fünf Partikelfiltermasken
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